Kontakt  

OE4SWA
Dipl. Ing. Stefan Wagner
Bründlfeldweg 68/1
7000 Eisenstadt
Email: oe4swa(at)barc.or.at
Telefon: 0699/10841956
   

Aktivitätsabend


Jeden Mittwoch ab 20:00 auf R7/R78
145.775/438.850

   

Nächste Termine  

MAI
22
22.05.2013 - 20:00
OE4-Aktivitätsabend (R7/R78)

MAI
29
29.05.2013 - 20:00
OE4-Aktivitätsabend (R7/R78)

   

Funkamateur werden  

Hat es Sie auch erwischt - das Funk-Fieber???

Wir zeigen Ihnen, wie einfach es ist, in nur kurzer Zeit eine Amateurfunklizenz zu erwerben.

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Gesetzliche Bestimmungen

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) stellt sämtliche aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung.
 
Amateurfunkgesetz
 
Dieses Bundesgesetz gilt für den Amateurfunkdienst. Unter dem Begriff  „ Amateurfunkdienst“ ist ein technisch-experimenteller Funkdienst, der die Verwendung von Erd- und Weltraumfunkstellen einschließt und der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für den Verkehr der Funkamateure untereinander, insbesondere zur Durchführung von Not- und Katastrophenfunkverkehr, und für technische Studien betrieben wird, zu verstehen.

Amateurfunkverordnung
 
Verordnung zur Durchführung des Amateurfunkgesetzes (Amateurfunkverordnung )
 
Amateurfunkgebührenverordnung
 
Verordnung des Bundesministers für Wisenschaft und Verkehr  über Gebühren im Bereich des Amateurfunks 
(Amateurfunkgebührenverordnung )
 
Amateurfunkverkehr mit Österreich - Kundmachung
 
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend jene Staaten, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben.
 
Amateurfunkabkommen zwischen Österreich und Thailand
 
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen